Spende
Sie möchten Spenden?
Bitte nutzen Sie dafür unser Spendenkonto:
Kontonummer: 360 222
Bankleitzahl: 280 501 00
Bank: Landessparkasse zu Oldenburg
Bitte den Verwendungszweck angeben: z.B. Spende für Green Spirits
Auf Wunsch erhalten Sie anschließend eine Spendenbescheinigung. Bitte setzten Sie sich diesbezüglich mit unserer Geschäftsstelle in Verbindung.
Was sind Spenden eigentlich? Wie werden sie besteuert? Welche Rolle spielen sie bei der Kostenrechnung? Wie sieht eine Spendenbescheinigung aus?
Spenden
Spenden sind Ausgaben, die freiwillig und unentgeltlich geleistet werden. Freiwilligkeit liegt dann vor, wenn eine Leistung ohne rechtliche Verpflichtung erbracht wird.
Unentgeltlich ist eine Leistung, wenn ihr keine Gegenleistung des Spendenempfängers gegenübersteht oder wenn zwischen Leistung und Gegenleistung kein unmittelbarer Zusammenhang besteht.
Steuern
Für Spenden hat der Gesetzgeber einen steuermäßigen Abzug von der Einkommensteuer vorgesehen (§ 10 b EStG, § 9 Nr.3 KStG). Danach sind Spenden bis zu fünf Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte abziehbar. Für besonders förderungswürdige, wissenschaftliche oder mildtätige Zwecke verdoppelt sich der Höchstsatz auf zehn Prozent.
Unternehmer können wahlweise einen Höchstbeitrag bis 2/1.000 der Summe der
Umsätze und der Jahreslohnsumme in Anspruch nehmen.
Spendenbescheinigung
Ein Spender kann seine Gabe steuerlich nur dann absetzen, wenn er vom Spendenempfänger – in unserem Falle von der TSG – eine Spendenbescheinigung ausgestellt bekommt.
Mit der Spendenbescheinigung bestätigt die TSG, dass es die Zuwendung erhalten hat und zweckentsprechend verwenden wird. Die Spendenbescheinigung muss folgende Angaben enthalten: Name des Spenders, Betrag oder – bei Sachspenden – Art und Weise der Sachspende, Zugehörigkeit des Empfängers zum begünstigten Personenkreis, Verwendungszweck (laut Satzung) der Spende.








